⚖️ Nach EU-Verordnung 261/2004

Flug verspätet oder ausgefallen?
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Kostenlose Prüfung Kein Kostenrisiko Ergebnis in 60 Sek.

Entschädigung berechnen

Schritt 1 von 3

Wohin ging dein Flug?

Gib Start- und Zielflughafen ein (Name oder IATA-Code).

Was ist passiert?

Wähle, was auf deinen Flug zutrifft.

Fast geschafft

Zwei kurze Fragen für eine genauere Einschätzung.

600 €
max. Entschädigung pro Person
3 h
ab dieser Verspätung gilt's
3 Jahre
rückwirkend möglich
0 €
Risiko bei Erfolgsbasis
In 3 Schritten

So einfach kommst du an dein Geld

Kein Papierkram, kein Fachchinesisch – wir machen es dir so leicht wie möglich.

SCHRITT 1

Flug eingeben

Start, Ziel und was passiert ist – der Rechner ermittelt sofort deinen möglichen Anspruch.

SCHRITT 2

Kostenlos prüfen lassen

Bei Anspruch übernimmt ein spezialisierter Dienst die Durchsetzung – ohne Kostenrisiko für dich.

SCHRITT 3

Entschädigung erhalten

Wird der Fall erfolgreich durchgesetzt, bekommst du deine Entschädigung ausgezahlt.

Entschädigungshöhe

Wie viel steht mir zu?

Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz – völlig unabhängig vom Ticketpreis.

FlugdistanzBeispielstreckeEntschädigung
bis 1.500 kmFrankfurt → Mallorca250 €
1.500 – 3.500 kmBerlin → Antalya400 €
über 3.500 kmMünchen → New York600 €

Hinweis: Bei 3–4 Stunden Verspätung auf Langstrecke (>3.500 km) kann der Betrag auf 300 € halbiert werden.

Erfahrungen

Das sagen Reisende

Platzhalter – ersetze diese durch echte, verifizierte Kundenstimmen, sobald du welche hast.

★★★★★

„[Platzhalter-Bewertung] Kurz beschreiben, wie einfach die Prüfung war und wie viel zurückkam."

A
Vorname N.
Strecke · Betrag
★★★★★

„[Platzhalter-Bewertung] Echte Stimme hier einfügen – am besten mit konkretem Ergebnis."

B
Vorname N.
Strecke · Betrag
★★★★★

„[Platzhalter-Bewertung] Vertrauen entsteht durch echte Erfahrungen – keine erfundenen."

C
Vorname N.
Strecke · Betrag
Häufige Fragen

Alles, was du wissen musst

Ab wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Grundsätzlich ab 3 Stunden Ankunftsverspätung am Zielort, bei Annullierung (kurzfristig angekündigt) oder bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung – sofern die Airline verantwortlich ist.

Welche Flüge sind abgedeckt?

Alle Flüge, die in der EU/EWR starten (egal welche Airline), sowie Flüge in die EU mit einer EU-Airline. Für Flüge ab der Schweiz gilt das über das Luftverkehrsabkommen Schweiz–EU. Entscheidend ist der Flug, nicht dein Wohnsitz.

Gelten für mich deutsche, österreichische oder Schweizer Rechte?

Das hängt vom Flug ab – in der Regel vom Abflugland. Beispiel: Wohnst du in der Schweiz und fliegst Berlin → Athen, gilt EU-Recht (Abflug in der EU). Startest du hingegen in Zürich, greift die Verordnung über das CH-EU-Abkommen. Der Rechner zeigt dir den passenden Rahmen automatisch im Ergebnis an.

Was sind „außergewöhnliche Umstände"?

Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Airline, etwa Unwetter, Streik der Flugsicherung oder politische Instabilität. In diesen Fällen entfällt der Anspruch meist.

Wie lange rückwirkend kann ich Ansprüche stellen?

Je nach Land: In Deutschland und Österreich meist 3 Jahre, in der Schweiz nach Schweizer Recht länger. Maßgeblich ist das Land, in dem der Anspruch geltend gemacht wird – in der Regel das Abflug- oder Ankunftsland.

An wen kann ich mich wenden?

An die nationale Durchsetzungsstelle des Abfluglandes – z. B. Luftfahrt-Bundesamt (DE), apf (AT) oder BAZL (CH).

Was kostet die Prüfung?

Die Prüfung mit diesem Rechner ist völlig kostenlos. Zur Durchsetzung arbeiten viele Anbieter auf Erfolgsbasis – nur wenn Geld fließt, wird eine Provision fällig.

Steht dir Geld zu?

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