Flugverspätung: Entschädigung nach EU 261 einfach erklärt

Ab drei Stunden Verspätung am Ziel kann dir eine Entschädigung von 250 bis 600 € zustehen – unabhängig vom Ticketpreis. So funktioniert es.

Wann habe ich bei Verspätung Anspruch?

Entscheidend ist die Ankunftsverspätung am Zielort, nicht der verspätete Abflug. Ab drei Stunden Verspätung greift die EU-Verordnung 261/2004 – vorausgesetzt, die Airline ist für die Verspätung verantwortlich.

  • Der Flug startet in der EU/EWR – oder landet in der EU und wird von einer EU-Airline durchgeführt.
  • Die Verspätung liegt nicht an außergewöhnlichen Umständen (z. B. Unwetter, Streik der Flugsicherung).
  • Der Flug liegt in der Regel höchstens drei Jahre zurück.

Wie viel Entschädigung gibt es?

Die Höhe richtet sich allein nach der Flugdistanz:

250 € bis 1.500 km · 400 € von 1.500–3.500 km · 600 € über 3.500 km. Bei 3–4 Stunden Verspätung auf Langstrecke kann der Betrag auf 300 € halbiert werden.

Was ist mit Ausgleichsleistungen am Flughafen?

Zusätzlich zur Entschädigung stehen dir ab bestimmten Wartezeiten Betreuungsleistungen zu: Getränke und Mahlzeiten, gegebenenfalls eine Hotelübernachtung und die Beförderung dorthin. Diese Ansprüche bestehen unabhängig vom Grund der Verspätung.

So setzt du deinen Anspruch durch

  1. Prüfe deinen Anspruch mit dem Rechner.
  2. Sammle Belege: Buchungsbestätigung, Bordkarte, Infos zur Verspätung.
  3. Fordere die Entschädigung schriftlich – nutze unseren Musterbrief oder einen Dienst auf Erfolgsbasis.

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