Flugverspätung: Entschädigung nach EU 261 einfach erklärt
Ab drei Stunden Verspätung am Ziel kann dir eine Entschädigung von 250 bis 600 € zustehen – unabhängig vom Ticketpreis. So funktioniert es.
Wann habe ich bei Verspätung Anspruch?
Entscheidend ist die Ankunftsverspätung am Zielort, nicht der verspätete Abflug. Ab drei Stunden Verspätung greift die EU-Verordnung 261/2004 – vorausgesetzt, die Airline ist für die Verspätung verantwortlich.
- Der Flug startet in der EU/EWR – oder landet in der EU und wird von einer EU-Airline durchgeführt.
- Die Verspätung liegt nicht an außergewöhnlichen Umständen (z. B. Unwetter, Streik der Flugsicherung).
- Der Flug liegt in der Regel höchstens drei Jahre zurück.
Wie viel Entschädigung gibt es?
Die Höhe richtet sich allein nach der Flugdistanz:
250 € bis 1.500 km · 400 € von 1.500–3.500 km · 600 € über 3.500 km.
Bei 3–4 Stunden Verspätung auf Langstrecke kann der Betrag auf 300 € halbiert werden.
Was ist mit Ausgleichsleistungen am Flughafen?
Zusätzlich zur Entschädigung stehen dir ab bestimmten Wartezeiten Betreuungsleistungen zu: Getränke und Mahlzeiten, gegebenenfalls eine Hotelübernachtung und die Beförderung dorthin. Diese Ansprüche bestehen unabhängig vom Grund der Verspätung.
So setzt du deinen Anspruch durch
- Prüfe deinen Anspruch mit dem Rechner.
- Sammle Belege: Buchungsbestätigung, Bordkarte, Infos zur Verspätung.
- Fordere die Entschädigung schriftlich – nutze unseren Musterbrief oder einen Dienst auf Erfolgsbasis.