Flug annulliert: Welche Rechte habe ich? (EU 261)

Wird dein Flug annulliert, hast du gleich mehrere Rechte: Erstattung oder Ersatzflug – und häufig zusätzlich eine Entschädigung.

Deine zwei Grundrechte bei Annullierung

Bei einem gestrichenen Flug musst du dich entscheiden zwischen:

  • Voller Erstattung des Ticketpreises innerhalb von 7 Tagen, oder
  • Ersatzbeförderung zum Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Wann gibt es zusätzlich eine Entschädigung?

Eine Ausgleichszahlung von 250–600 € kommt hinzu, wenn die Airline dich weniger als 14 Tage vor Abflug informiert hat und keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen. Je kurzfristiger die Info und je größer die Verspätung des Ersatzflugs, desto eher besteht der Anspruch.

Wichtig: Auch bei einem kostenlosen Ersatzflug kann die Entschädigung bestehen bleiben – sie ist eine Strafzahlung für die kurzfristige Annullierung, keine Rückerstattung.

Betreuung am Flughafen

Bis zum Ersatzflug stehen dir Verpflegung und – bei Übernachtung – Hotel und Transfer zu.

So gehst du vor

  1. Anspruch prüfen und Höhe ermitteln.
  2. Belege sichern (Annullierungs-E-Mail, Buchung).
  3. Schriftlich fordern – per Musterbrief oder Dienstleister.

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