TUIfly Entschädigung: bis zu 600 € bei Verspätung & Ausfall
TUIfly-Flüge ab deutschen Flughäfen sind durch die EU-Verordnung 261/2004 geschützt.
Wann habe ich gegen TUIfly Anspruch?
- Verspätung: Ankunft mind. 3 Stunden später als geplant.
- Annullierung: Flug kurzfristig gestrichen (weniger als 14 Tage vorher).
- Nichtbeförderung: wegen Überbuchung nicht mitgenommen.
TUIfly unterliegt als Airline mit Sitz in Deutschland den EU-Fluggastrechten – für Abflüge aus der EU und (als EU-Airline) auch für Flüge in die EU.
Wie viel steht mir zu?
Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz – unabhängig vom Ticketpreis:
| Flugdistanz | Entschädigung |
|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € |
| 1.500 – 3.500 km | 400 € |
| über 3.500 km | 600 € |
So gehst du gegen TUIfly vor
- Flugdaten in den Rechner eingeben und Anspruch prüfen.
- Bei Anspruch die kostenlose Durchsetzung starten – ohne Kostenrisiko.
- Entschädigung im Erfolgsfall erhalten.