Streik am Flughafen: Habe ich trotzdem Anspruch?
Bei Streik kommt es darauf an, wer die Arbeit niederlegt – das entscheidet über deinen Entschädigungsanspruch.
Streik ist nicht gleich Streik
Die Gerichte unterscheiden danach, wer streikt:
- Streik des eigenen Airline-Personals (z. B. Piloten, Kabine): gilt nach neuerer Rechtsprechung oft nicht als außergewöhnlicher Umstand – eine Entschädigung kann bestehen.
- Streik Dritter (Flugsicherung, Flughafenpersonal): gilt meist als außergewöhnlicher Umstand – dann entfällt die Entschädigung in der Regel.
Die Rechtslage entwickelt sich laufend. Auch wenn die Airline abwinkt, kann sich eine Prüfung lohnen –
viele Dienste arbeiten auf Erfolgsbasis, du gehst also kein Risiko ein.
Was dir immer zusteht
Unabhängig vom Streikgrund hast du bei langen Wartezeiten Anspruch auf Betreuung (Verpflegung, ggf. Hotel) sowie bei Annullierung auf Erstattung oder Ersatzflug.